Reinert-Piano · Qualität und Vertrauen
5 Jahre Reinert-Garantie
Auf alle von uns verkauften neuen und gebrauchten Klaviere und Flügel gewähren wir eine freiwillige Garantie von fünf Jahren bei Aufstellung in Deutschland.
Unsere Garantie gilt für das gesamte Instrument und ergänzt Ihre gesetzlichen Mängelrechte, ohne diese einzuschränken.
1. Garantiegeber
Reinert GmbH & Co. KG
Schuraer Str. 23
78554 Aldingen · Deutschland
Telefon: +49 7424 84404
E-Mail: info@reinert-piano.de
2. Garantiedauer und Geltungsbereich
Die freiwillige Garantie beträgt fünf Jahre ab Übergabe des Instruments. Sie gilt für sämtliche von Reinert verkauften neuen und gebrauchten Klaviere und Flügel, deren vereinbarter Aufstellungsort in Deutschland liegt.
Der Garantieschutz gilt, solange das Instrument in Deutschland aufgestellt ist. Ein Standortwechsel innerhalb Deutschlands beeinträchtigt die Garantie nicht. Für Instrumente mit Aufstellungsort im Ausland wird keine freiwillige fünfjährige Reinert-Garantie gewährt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst das gesamte Instrument einschließlich Mechanik, Klaviatur, Resonanzboden, Stimmstock und aller weiteren akustischen und konstruktiven Bestandteile.
Abgedeckt sind Material- und Verarbeitungsfehler sowie Abweichungen von ausdrücklich garantierten Eigenschaften, die während der Garantiezeit auftreten. Bei gebrauchten Instrumenten wird der beim Kauf dokumentierte Zustand berücksichtigt.
4. Nicht von der Garantie erfasste Leistungen und Schäden
Die freiwillige Garantie umfasst nicht:
- Regelmäßige Klavierstimmungen und normale Wartungsarbeiten.
- Gewöhnlichen alters- oder nutzungsbedingten Verschleiß.
- Schäden durch ungeeignete klimatische Bedingungen oder starke Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen.
- Schäden durch äußere Gewalteinwirkung, unsachgemäße Behandlung oder Unfälle.
- Schäden durch Naturereignisse, insbesondere Unwetter, Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdbeben.
- Schäden durch unsachgemäß ausgeführte Stimm-, Wartungs-, Reparatur- oder Regulierungsarbeiten, die Reinert nicht zu vertreten hat.
Ein Garantieausschluss gilt nur, soweit der betreffende Umstand den geltend gemachten Schaden verursacht oder begünstigt hat. Unabhängige Garantiefälle bleiben geschützt.
5. Regelmäßige fachgerechte Betreuung
Zur Erhaltung des Instruments ist mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Stimmung durch Reinert oder einen anderen qualifizierten Klavierfachmann vorgesehen.
Die durchgeführten Stimmungen sollten durch Rechnungen oder Serviceberichte dokumentiert werden.
Die Beauftragung eines anderen qualifizierten Klavierfachmanns führt nicht zum Verlust der Garantie. Eine unterbliebene oder unsachgemäße Wartung wirkt sich nur insoweit auf den Garantieschutz aus, als sie den betreffenden Schaden verursacht oder begünstigt hat.
6. Garantieleistungen und Kostenübernahme
Liegt ein von unserer freiwilligen Garantie abgedeckter Garantiefall vor, übernimmt Reinert sämtliche zur fachgerechten Mängelbeseitigung notwendigen Kosten.
- Fachliche Prüfung und Feststellung des Mangels.
- Reparaturarbeiten einschließlich Arbeitszeit und Ersatzteilen.
- Erforderliche Einstell- und Regulierungsarbeiten.
- Notwendige Anfahrts- und Reisekosten.
- Gegebenenfalls erforderlichen Hin- und Rücktransport des Instruments.
Dem Kunden entstehen bei einem gedeckten Garantiefall keine Kosten. Bei einer nicht von der Garantie gedeckten Anfrage entstehen Kosten nur aufgrund einer gesonderten, vorab getroffenen wirksamen Vereinbarung.
7. Anmeldung eines Garantiefalls
Wenn Sie einen möglichen Garantiefall feststellen, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Marke, der Seriennummer, des Kaufdatums, des aktuellen Aufstellungsorts und einer Beschreibung des Problems.
Soweit vorhanden, helfen uns Fotos, Kaufbelege und Wartungsnachweise bei der Bearbeitung.
Kontakt:
info@reinert-piano.de
Bitte stimmen Sie kostenpflichtige Reparaturen durch Dritte nach Möglichkeit vorab mit uns ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Gesetzliche Mängelrechte
Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der Reinert GmbH & Co. KG.
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können Ihre gesetzlichen Mängelrechte unentgeltlich geltend machen, unabhängig davon, ob ein Anspruch aus dieser freiwilligen Garantie besteht.
Reinert GmbH & Co. KG · Garantiebedingungen für neue und gebrauchte Klaviere und Flügel · Stand Oktober 2026
